Haftung nach Art. 165 des Strafgesetzbuches am Beispiel der Wahldurchführung während einer Pandemie
Dies wird ein kurzer, aber sachlicher Beitrag. Zur Überlegung eines jeden Bürgers, der zur Teilnahme an den Wahlen am 10. Mai 2020 aufgerufen wird. Art. 165 StGB über die Verursachung epidemiologischer Gefahren.
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