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Blog11. September 2019

Es wird kein Entkommen geben. Fakten und Mythen über eine Auslandsgesellschaft als Heilmittel gegen ZUS-Beitragserhöhungen

Die vage Ankündigung des Premierministers, die ZUS-Beiträge am Einkommen des Unternehmers auszurichten, hat erneut Versicherungen über die Flucht von Unternehmern ins Ausland ausgelöst. Wie sieht die Realität aus?

Die noch vage Ankündigung von Premierminister Mateusz Morawiecki über die „Ausrichtung der ZUS-Beiträge am Einkommen des Unternehmers“ hat erneut feierliche Versicherungen hervorgebracht, dass Unternehmer bereits „in die Slowakei“ ausreisen, sowie Warnungen vor einer Massenflucht des Geschäfts ins Ausland.

Beginnen wir mit den Mythen. Es gibt keinen, es gab keinen und es wird keinen großen Exodus von Unternehmern geben. Nicht einmal deshalb, weil sie nicht in Versuchung geraten, sondern weil eine solche Geschäftsflucht (nennen wir es professioneller – Verlagerung des Firmensitzes) ein sehr komplizierter Prozess ist, bei dem steuerliche, rechtliche, geschäftliche und persönliche Fragen berücksichtigt werden müssen.

Was die Fakten betrifft: Man muss vor allem akzeptieren, dass sich in der Ära von MDR, CRS, CFC, der Anti-Umgehungsklausel, transparenten UBO-Registern und allgemein gesprochen – nach der regulatorischen Verschärfung nach den Panama Papers – der Spielraum für aggressive internationale Steuerplanung dramatisch verringert hat. Das bedeutet nicht, dass internationale Strukturen sinnlos sind – es bedeutet, dass sie gut gestaltet, compliant und mit echter geschäftlicher Substanz ausgestattet sein müssen.

Zusammenfassend: Es wird kein Entkommen geben. Aber es kann eine intelligente, gut geplante Internationalisierung des Geschäfts geben – vorausgesetzt, sie wird ordnungsgemäß durchgeführt, mit angemessener rechtlicher und steuerlicher Beratung und aus echten geschäftlichen Gründen.

Paweł Osiński

Rechtsanwalt

Experte für internationales Gesellschaftsrecht und grenzüberschreitende Transaktionen

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