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Blog11. Juni 2020

Schutz vor Kündigung eines in Deutschland geschlossenen Arbeitsvertrags (Kündigungsschutz)

Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern einen starken Kündigungsschutz. Welche Grundprinzipien gelten und wie können polnische Arbeitnehmer in Deutschland ihre Rechte verteidigen?

Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern einen starken Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten tätig sind.

Wesentliche Grundsätze des Kündigungsschutzes:

  • Soziale Rechtfertigung – eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Es gibt drei anerkannte Kündigungsgründe: personenbedingte Gründe (z.B. Langzeiterkrankung), verhaltensbedingte Gründe (z.B. Pflichtverletzung) und betriebsbedingte Gründe (z.B. Restrukturierung).
  • Abmahnungserfordernis – bei verhaltensbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber in der Regel zuvor eine Abmahnung aussprechen.
  • Betriebsratsanhörung – sofern ein Betriebsrat besteht, muss er vor jeder Kündigung angehört werden.
  • 3-Wochen-Frist – Arbeitnehmer müssen innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das Versäumen dieser Frist bedeutet grundsätzlich die Annahme der Kündigung.

Praktische Tipps für polnische Arbeitnehmer in Deutschland:

  • Lassen Sie sich sofort nach Erhalt einer Kündigung rechtlich beraten – die 3-Wochen-Frist ist strikt und nicht verlängerbar.
  • Unterzeichnen Sie keine Aufhebungsverträge ohne rechtliche Beratung.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis auf.
  • Viele Kündigungsfälle werden mit einer Abfindung beigelegt, typischerweise 0,5 bis 1,0 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Paweł Osiński

Rechtsanwalt, spezialisiert auf deutsches Arbeitsrecht und grenzüberschreitende Arbeitsrechtsfragen

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