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BlogJanuary 12, 2021

Vergütung des Direktors einer zypriotischen Gesellschaft als Voraussetzung für die Anwendung von Art. 56 des Finanzstrafgesetzbuches (Steuerbetrug)

Heute hatte ich als Verteidiger das Vergnügen, den Freispruch meines Mandanten vom Vorwurf des Steuerbetrugs nach Art. 56 des Finanzstrafgesetzbuches zu hören.

Heute, in meiner Eigenschaft als Verteidiger, hatte ich das Vergnügen, das Urteil des Amtsgerichts in Łomża zu hören, das meinen Mandanten vom Vorwurf der Begehung einer Straftat nach Art. 56 des Finanzstrafgesetzbuches (Steuerbetrug) freisprach.

Der Fall ist insofern interessant, als der Umstand, der den Leiter des Zoll- und Steueramtes in Białystok zur Erhebung der Anklage veranlasste, die Tatsache war, dass die vom Angeklagten geführte zypriotische Gesellschaft ihm 2012 eine Vergütung für die Tätigkeit als Direktor in Höhe von über 5.000.000 PLN gezahlt hatte. Die Steuerbehörde – als öffentlicher Ankläger handelnd – beanstandete die Zahlung dieser Vergütung in Verbindung mit mehreren zusammenhängenden Transaktionen.

Das Gericht kam jedoch nach Analyse der Beweislage zu dem Schluss, dass die Zahlung der Direktorenvergütung gerechtfertigt war, im Einklang mit der Satzung der Gesellschaft und dem zypriotischen Recht stand und keinen Steuerbetrug darstellte. Der Freispruch ist ein wichtiges Signal, dass legitime Unternehmensstrukturen und Vergütungsvereinbarungen nicht automatisch als kriminelle Konstrukte behandelt werden sollten.

Paweł Osiński

Rechtsanwalt, spezialisiert auf Wirtschaftsstrafrecht und internationales Gesellschaftsrecht

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