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BlogMay 30, 2020

Wo eine Kryptowährungsbörse gründen – ein subjektiver Überblick über Jurisdiktionen

Ein praktischer Überblick über die interessantesten Jurisdiktionen für die Gründung einer Kryptowährungsbörse, unter Berücksichtigung rechtlicher, regulatorischer und operativer Aspekte.

Eine der am häufigsten gestellten Fragen in meiner Praxis im Zusammenhang mit dem Kryptowährungsmarkt ist, wo man eine Kryptowährungsbörse oder ein Wechselbüro gründen sollte.

Schlüsselfaktoren bei der Wahl der Jurisdiktion:

  • Regulatorische Klarheit
  • Lizenzanforderungen
  • AML/KYC-Anforderungen
  • Bankzugang
  • Steuerliche Behandlung
  • Betriebskosten

Erwägenswerte Jurisdiktionen:

1. Polen – regulierter Rahmen seit MiCA-Umsetzung. Registrierung beim GIIF erforderlich.

2. Estland – war einst die bevorzugte Jurisdiktion, hat aber die Vorschriften erheblich verschärft.

3. Litauen – relativ schnelles Registrierungsverfahren, angemessene Kosten, EU-Zugang.

4. Schweiz – die Premium-Option. Klare FINMA-Richtlinien, kryptofreundliche Banken, starke Reputation.

5. Malta – umfassendes Virtual Financial Assets Act (VFA). Vollständiger regulatorischer Rahmen.

Meine Empfehlung: Wählen Sie die Jurisdiktion nach Ihren tatsächlichen geschäftlichen Bedürfnissen, nicht nur nach steuerlichen Vorteilen.

Paweł Osiński

Rechtsanwalt, Experte für Kryptowährungsregulierung

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